Absatzmenge

Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz 348'388 Tonnen Getränkeverpackungen aus Glas abgegeben.

Hersteller, die leere Getränkeverpackungen aus Glas für die Verwendung im Inland abgeben und Importeure, die solche Verpackungen einführen, müssen für diese einer vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragten Organisation eine vorgezogene Entsorgungsgebühr entrichten.

Gebührenpflichtige müssen der Organisation spätestens 30 Tage nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres die Anzahl der gebührenbelasteten Getränkeverpackungen aus Glas mitteilen, die sie während dieses Zeitraumes abgegeben oder eingeführt haben.