Rechtsgrundlage
Wo ist das PET-Recycling gesetzlich geregelt?
Das PET-Recycling ist im Umweltschutzgesetz (USG) und der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) geregelt.
Welche Begriffsdefinitionen gelten für das PET-Recycling in der Schweiz?
Als Verwertung gilt die Herstellung neuer Verpackungen oder anderer Produkte aus gebrauchten Verpackungen (Art. 2 VGV). Die thermische Verwertung gilt in der Schweiz nicht als Verwertung.
Die Verwertungsquote ist der prozentuale Anteil der während eines Kalenderjahres verwerteten Verpackungen am gesamten im Inland abgegebenen Gewicht der PET-Getränkeflaschen (Art. 8 VGV). Die Verwertungsquote wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) berechnet. Dafür müssen Herstellung, Import, Rücknahme, Verwertung und Art der Verwertung dem BAFU detailliert gemeldet werden (Art. 18, 19 und 20 VGV).
Mehr zu den Gesetzen und Kosten im Recycling in der Schweiz.