Recycling in der Schweiz

Abfall ist ein Spiegel unseres Konsumverhaltens. Die Schweiz hat eines der weltweit höchsten Abfallaufkommen der Bevölkerung. Zwischen 1970 und 2013 hat sich die jährliche Produktion von Abfall mehr als verdoppelt, von 309 kg auf 707 kg pro Person. Diese Zunahme ist unter anderem auf unser Wirtschaftswachstum zurückzuführen.

Im Laufe der Zeit wurde jedoch nicht nur immer mehr Abfall produziert, sondern die Schweizerinnen und Schweizer haben sich auch zu Weltmeistern des Recyclings entwickelt. In der Schweiz werden gegenwärtig 53% des Siedlungsabfalls recycelt.

Gesetzgebungen rund um Abfall und Recycling

In den letzten 25 Jahren hat sich in der Schweizer Gesetzgebung viel geändert, was die Separatsammlung und das Recycling massgeblich beeinfluss(t)en. 

Mit dem Umweltschutzgesetz (USG) von 1983 wurde folgender, für die Separatsammlung wichtige Grundsätze festgelegt: Abfälle müssen soweit möglich verwertet und umweltverträglich, sowie wenn möglich und sinnvoll im Inland entsorgt werden.

Über zweieinhalb Jahrzehnte lang regelte diesen TVA (Technische Verordnung über Abfälle) den Umgang mit diversen Abfällen in der Schweiz. Per 1. Januar 2016 wurde die TVA totalrevidiert und heisst seither «Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen» (VVEA) oder kurz «Abfallverordnung». Darin werden der Vermeidung, Verminderung und der gezielten Verwertung von Abfällen höhere Stellenwerte beigemessen.

Gemäss VVEA sorgen die Kantone dafür, dass verwertbare Anteile von Siedlungsabfällen wie Glas, Papier, Karton, Metalle, Grünabfälle und Textilien soweit möglich getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden.

Wie wird das Recycling in der Schweiz finanziert?

Für die Recyclingsysteme in der Schweiz werden je nach Wertstoff unterschiedliche Finanzierungsmodelle eingesetzt:

 

Vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) bei Glas und Batterien

Die VEG ist für bestimmte Abfälle (Getränkeflaschen aus Glas, Batterien) vom Bund vorgeschrieben. Sie beschreibt eine Gebühr, welche sich auf eine gesetzliche Grundlage stützt und beim Inverkehrbringen eines Produktes mit dem Kaufpreis erhoben wird, um die Kosten für die spätere Entsorgung zu decken.

Die vorgezogene Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas (VEG) zielt darauf ab, die anfallenden Kosten der Altglasentsorgung respektive der Wiederverwertung verursachergerecht zu verteilen.

 

Vorgezogener Recyclingbeitrag bei Aluminium, Stahlblech und PET-Getränkeflaschen (VRB)

Dieser Recyclingbeitrag ist ein Preiszuschlag, der auf der Stufe Produzent, Importeur und Handel erhoben wird und den Finanzierungsbedarf für das Recycling des betreffenden Produktes deckt. Im Unterschied zur VEG, basiert er auf einer freiwilligen Branchenvereinbarung und wird bei Verpackungen aus Aluminium und Stahlblech sowie bei PET-Getränkeflaschen eingesetzt.

Die Recyclingbeiträge werden der Branchenorganisation von Inverkehrbringenden pro verkaufte Einweg-Einheit bezahlt und auf den Verkaufspreis der Getränke überwälzt.

 

Verordnung Recyclinggebühr (vRG)

Dank der sogenannten vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG), welche bereits beim Kauf eines elektrischen oder elektronischen Geräts entrichtet wird, kann in der Schweiz nachhaltiges eRecycling wettbewerbsgerecht finanziert werden. Gleichzeitig kann so das eRecycling auch einfach und effizient gewährleistet werden – ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte werden sowohl von Herstellern, Importeuren, vom Handel und den Sammelstellen ohne zusätzliche Kosten zurückgenommen und dem eRecycling-Kreislauf zugeführt.

Im Frühjahr 2020 wurde beschlossen, die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte im Sinne eines «Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit» zu revidieren.

In unserer Tabelle «Informationen zur Sammlung, Verwertung und Finanzierung» finden Sie eine kurze Übersicht, wie welcher Wertstoff gesammelt und verwertet sowie das Recyclingsystem finanziert wird.

Akteure im Recyclingsystem der Schweiz

Damit der Recycling Kreislauf funktioniert, braucht es das Zusammenspiel verschiedener Akteure der Wertschöpfungskette. Die Produzenten und Hersteller müssen zum einen Produkte und Verpackungen so designen, dass sie am Schluss auch recycelt werden können. Zum anderen müssen Sie aber auch dazu beitragen, dass das Recyclingsystem finanziert ist, in dem sie meist vorgezogene Beiträge auf ihre Verpackungen bezahlen. Der (Detail-)Handel bringt die Produkte dann an die Konsumentinnen und Konsumenten, welche wiederum die Verpackungen umweltgerecht zurückbringen und recyceln müssen. Von den Sammelstellen (entweder bei den Gemeinden, bei Privaten oder im Detailhandel) werden die Wertstoffe dann von Transporteuren zu den Sortier- und Recyclingzentren gebracht. Letztere stellen die Wertstoffe dann als Sekundärrohstoffe den Herstellern in hoher Qualität wieder zur Verfügung. Das ganze Recyclingsystem inklusive Qualität des Rezyklats wird dabei von einer Organisation überwacht, betrieben und finanziell geregelt. Ausserdem wird sichergestellt, dass sich die ganze Industrie beteiligt und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Diese Recyclingorganisationen sind die Mitglieder von Swiss Recycling:

Logo Swiss Recycle und Mitglieder
Swiss Recycle und Mitglieder

Recycling-Systeme nach der Erweiterten Produzenten Verantwortung EPV

Neben den Konsumenten tragen auch die Produzenten Verantwortung für die Umweltauswirkungen von Produkten über den ganzen Lebenszyklus hinweg. Die Methode der Erweiterten Produzentenverantwortung (EPV) nimmt die Hersteller und Inverkehrbringer in die Verantwortung und schafft damit eine Systematik für ein optimiertes Recycling.

EPV hat zum Ziel, den Produzenten (inkl. Importeure, Handel) die Verantwortung auch für die Verwertungsphase zu übertragen. Somit sind die Produzenten dafür verantwortlich, dass im Zusammenhang mit ihren Produkten, Abfälle möglichst vermieden werden und das Recycling, bzw. die Wiedereinspeisung in den Kreislauf, vereinfacht wird. Mögliche Massnahmen sind zum Beispiel die Rücknahme von Produkten und deren anschliessende Verwertung und die Entwicklung leicht rezyklierbarer Produkte.

Die Erweiterte Produzenten Verantwortung EPV ist eine wichtige Methode für nachhaltiges Recycling und Kreislaufwirtschaft. Dies weil sie die Koordination der ganzen Wertschöpfungskette – vom Inverkehrbringer bis zum Recycler – erlaubt. Gerade im Kontext der Kreislaufwirtschaft ist dies wesentlich: Verbessertes Produkt-Design (Design for Recycling) funktioniert nur in Kooperation der ganzen Kette. Die Partnerschaft Swiss Recycle bietet eine Plattform für eine solche Zusammenarbeit.

Die Mitglieder von Swiss Recycle sind Systembetreiber von (meist) freiwillligen Recyclingsystemen, welche durch eine vorgezogene Recyclinggebühr finanziert werden.

Nutzen und Entwicklung des Recyclingsystems

Die Separatsammelmenge aus Haushalten pro Person hat sich seit 1992 nahezu verdoppelt und verblieb in den letzten Jahren auf etwas mehr als 350kg. Heute werden gut die Hälfte der Siedlungsabfälle separat gesammelt und recycelt. Die mengenmässig grösste Fraktion stellt dabei Papier und Grüngut dar.

Der Nutzen von Recycling ist unbestritten: Recycling reduziert die Menge des thermisch verwerteten Abfalls und den CO2-Ausstoss, schont Ressourcen, spart Energie und trägt dazu bei, dass Rohstoffe in der Schweiz bleiben und wir unsere Rohstoff-Abhängigkeit gegenüber Drittstaaten reduzieren können.

Der Umweltnutzen hat sich seit 1992 um den Faktor 3.3 vergrössert. Dies nicht nur, weil mehr gesammelt wird, sondern auch durch eine verbesserte Verwertung. Das Recycling spart heute in etwa so viel Umweltbelastung ein, wie 65 % des gesamtschweizerischen Heizölverbrauchs generieren, ca. 12 Mio. Ölfässer zu je 200l. 

 

Weitere Kennzahlen rund um Abfall und Recycling finden Sie in unserer Rubrik Kennzahlen und Quoten.

Abfallhierarchie

In der Abfallhierarchie geht es um eine Priorisierung im Umgang mit Abfällen. Die grundsätzliche Reihenfolge ist: Vermeidung – Verwerten – Entsorgen. Oft wird die Abfallhierarchie in 5 Stufen dargestellt:

  1. Vermeidung
  2. Wiederverwendung
  3. Recycling (stofflich)
  4. Verwertung (energetisch, thermisch)
  5. Beseitigung
Grafik mit Dreieck und Pfeil daneben, der die Priorität anzeigt

Selektive Separatsammlung

Schlüssel für das sinnvolle Recycling ist die Separatsammlung. Selektive Separatsammlung heisst, nur diejenigen Fraktionen separat sammeln, die stofflich verwertet werden können und bei welchen eine langfristig gesicherte Nachfrage nach dem Rezyklat besteht. Recycling darf aber kein Selbstzweck sein. Darum sind die Kriterien für die Separatsammlung wichtig: Die technische Machbarkeit ist Grundvoraussetzung fürs Recycling, zudem muss das Recycling aus einer Öko-Effizienz-Perspektive betrachtet werden. Langfristig bestehende Sekundärmärkte sind essenziell.

Das Thema „Design for Recycling“ nimmt im Kontext der Diskussion über weitere Separatsammlungen eine wichtige Rolle ein. Design for Recycling meint, dass Produkte bzw. Verpackungen so gestaltet werden, damit sie am Ende ihres Lebenswegs problemlos rezykliert werden können.

Fehlwürfe in der Separatsammlung

Fehlwürfe in der Separatsammlung werden durch Fehlentscheidungen verursacht und führen zu falschen Materialien in der Sammlung. Sie verteuern die Separatsammlung und verunreinigen das Rezyklat. Fehlwürfe stellen in der Recyclingbranche eine Herausforderung dar und betreffen vor allem die Fraktionen Grüngut und Kunststoff.

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