Am 27. November 2024 hat das EU-Parlament und am 16. Dezember 2024 der EU-Rat die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) verabschiedet. Damit hat die PPWR ihre letzte Hürde genommen und wird im Januar 2025 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. 20 Tage nach Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft, also Anfang 2025. Die Anwendung der neuen Regeln beginnt 18 Monate danach, sprich Mitte 2026.
Die Verordnung bringt viele Detailregelungen, z.B. zu recyclingfähigen Verpackungen, Mindesteinsatzquoten für Rezyklat und Anforderungen an Kennzeichnungen. Unklarheiten bestehen allerdings noch in den vielen erforderlichen Sekundärrechtsakte, die noch folgen werden.
Die Schweiz ist stark vom europäischen Umfeld beeinflusst. Die enge wirtschaftliche Verbindung zur EU bedeutet, dass Produkte, die in der EU konform sein müssen, auch die Schweizer Rahmenbedingungen beeinflussen – sei es durch Importvorgaben oder durch Anforderungen, die Schweizer Unternehmen erfüllen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Darüber hinaus setzen europäische Regelungen globale Trends in der Recycling- und Verpackungsindustrie, die Investitionen und Innovationen in der Schweiz prägen.
Neben den Vorbereitungen hin zu recyclingfähigen Verpackungen und Datengrundlagen, braucht es vor allem das Engagement und die Zusammenarbeit der Wirtschaft, die eigenverantwortliche ambitionierte Ziele erreichen will.
Gerne halten wir als Kompetenzzentrum über die Entwicklungen der PPWR auf dem Laufenden und übernehmen eine Schlüsselrolle als Ansprechperson und Informationsquelle. Wir wollen die Transformation zu mehr Design for Recycling, den Einsatz von Rezyklaten und fundierte Datengrundlagen fördern (z.B. mit unseren Themenplattformen) – im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.
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