Die Schweiz verfügt in diesem Bereich über eine international anerkannte, sehr gut funktionierende und effiziente Systemlandschaft. Viele dieser Recyclingsysteme wurden privatwirtschaftlich aufgebaut und haben sich über Jahrzehnte bewährt. Sie zeichnen sich durch hohe Sammelquoten, gute Materialqualität, Kosteneffizienz und hohe Akzeptanz in der Bevölkerung aus.
Swiss Recycle hat gemeinsam mit seinen Mitgliedern – den Branchenorganisationen – diese Leistungsfähigkeit weiter konkretisiert und im Leistungsbericht 2025 erstmals einen Standard für Recyclingsysteme definiert, den die bestehenden Systeme bereits heute erfüllen – ohne entsprechende gesetzliche Vorgaben (vgl. www.swissrecycle.ch/leistungsbericht/standard). Dies unterstreicht, dass funktionierende, qualitativ hochwertige Lösungen in der Schweiz bereits etabliert sind.
Nach Auffassung von Swiss Recycle nimmt der vorliegende Entwurf der VVEA diese bestehenden Stärken jedoch nicht primär auf, sondern greift durch zusätzliche und detaillierte regulatorische Eingriffe in funktionierende Systeme ein.
Der zentrale regulatorische Handlungsbedarf besteht aus Sicht von Swiss Recycle in erster Linie bei der Trittbrettfahrerproblematik. Insbesondere Akteure, die Produkte in Verkehr bringen – darunter auch internationale Online-Versandhandelsplattformen – müssen konsequent in die Finanzierung und Verantwortung der Systeme eingebunden werden. Hier besteht heute eine klare Lücke, die zu Wettbewerbsverzerrungen führt und die Funktionsfähigkeit der bestehenden Systeme untergräbt.
Abgesehen davon besteht jedoch kein Bedarf für eine umfassende Detailregulierung der bestehenden Systeme. Diese funktionieren effizient und mit hoher ökologischer Wirkung. Zusätzliche regulatorische Vorgaben auf operativer Ebene sind daher weder erforderlich noch zielführend.
Aus Sicht von Swiss Recycle sind insbesondere folgende Punkte im Entwurf zur Anerkennung von Branchenorganisationen (Art. 6a) kritisch zu beurteilen:
- Die paritätische Einbindung aller Akteure in die Steuerung der Systeme untergräbt in der vorgeschlagenen Form die erweiterte Produzentenverantwortung.
- Die Festschreibung kostendeckender Entschädigungen setzt Fehlanreize und begünstigt Ineffizienzen, anstatt Kosten- und Qualitätsoptimierungen zu fördern.
- Die Festlegung der Höhe der vorgezogenen Entsorgungsbeiträge durch das UVEK greift unverhältnismässig in bewährte privatwirtschaftliche Strukturen ein.
- Die fehlende klare Einbindung sowie Definition von Online-Versandhandelsplattformen führt zu Wettbewerbsverzerrungen und untergräbt die Finanzierungsbasis der Systeme.
Swiss Recycle ist überzeugt, dass die Ziele des Verordnungspakets Umwelt Herbst 2026 nur erreicht werden können, wenn auf die Stärken der bestehenden privatwirtschaftlichen Systeme aufgebaut wird. Diese gilt es gezielt weiterzuentwickeln, statt sie durch übermässige Regulierung zu schwächen.
Die detaillierte Stellungnahme finden Sie hier.
