Als Gemeinde oder Stadt E-Zigaretten korrekt entsorgen
4 11.03.2024
Kreislaufwirtschaft
Bei den E-Zigaretten wird zwischen Mehrweg- und Einweg-Vapes unterschieden. Schon nach 600 Zügen haben Einweg-Vapes ihre Lebensdauer erreicht. Die meisten landen danach im Abfall, statt im Recycling. Dies, obwohl E-Zigaretten als elektrische Geräte der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) unterliegen. Denn E-Zigaretten enthalten neben vielen Wertstoffen, die zurückgewonnen werden, auch Lithium-Ionen-Akkus, die bei einem unsachgemässen Umgang leicht entzündlich sein können. Werden solche Akkus rezykliert, wird so die Umwelt vor Schwermetallen geschützt. Entsprechend sind Konsumentinnen und Konsumenten zur Rückgabe und Hersteller, Importeure und der Handel in der Schweiz gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
Neue Branchenlösung «E-Zigaretten» erlaubt einfaches Sammeln
Damit Importeure und Händler – aber auch Konsumentinnen und Konsumenten – diesen Verpflichtungen möglichst einfach nachkommen können, hat SENS eRecycling gemeinsam mit den wesentlichen Importeuren und Händlern eine Branchenlösung für die umweltgerechte Entsorgung von E-Zigaretten ins Leben gerufen. Die neue Branchenlösung ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft und steht allen Herstellern, Importeuren und Handelsbetrieben von E-Zigaretten offen.
Mit der Rücknahmelösung für E-Zigaretten bietet SENS eRecycling den Herstellern und Importeuren einen standardisierten Prozess für die Sammlung, den Transport und die Verwertung von E-Zigaretten an. Hierfür liefert SENS eRecycling an alle Verkaufsstellen der Vertragspartner sogenannte Vape Recycling Bags. Darin können z. B. Kioskbetreiber zurückgegebene E-Zigaretten sammeln und via Post an SENS eRecycling zurücksenden. Verkaufsstellen können den gesetzlichen Auftrag somit einfach erfüllen.
Was Gemeinden oder Städte machen können
Als Gemeinde oder Stadt stehen Sie im direkten Kontakt mit den Bürger:innen. Informieren Sie diese über die Rückgabemöglichkeiten an Verkaufsstellen und sorgen Sie so dafür, dass E-Zigaretten fachgerecht entsorgt werden können. Entsprechendes Infomaterial für Mitteilungsblätter, Abfallkalender oder Webseiten finden Sie im Anhang. Kommunale Sammelstellen mit SENS-Verträgen – sogenannte SENS-Sammelstellen – können zudem E-Zigaretten gemäss dem Merkblatt «E-Zigaretten sammeln und transportieren» sammeln.
Sie finden falsch entsorgte E-Zigaretten auf dem Gemeinde- oder Stadtgebiet
Bei Reinigungsarbeiten gefundene E-Zigaretten können bequem mittels dem Vape Recycling Bag kostenlos ins Recycling überführt werden. Bestellen Sie unter www.vape-recycler.ch Sammelsäcke. Gefüllte Sammelsäcke können dann im Briefkasten deponiert werden und werden von der Post abgeholt. Alternativ können E-Zigaretten an Verkaufsstellen zurückgebracht werden.
Kontakt für Rückfragen
SENS eRecycling
Christian Bollinger
christian.bollinger @ sens.ch
Tel +41 43 255 20 02
SENS eRecycling
Als Expertin für die nachhaltige Wiederverwertung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten in und um das Haus, Leuchtmitteln und Leuchten, Photovoltaik-Systemen, Wärmepumpen, E-Zigaretten sowie Fahrzeugbatterien trägt die Stiftung SENS entscheidend dazu bei, zukunftsweisende Massstäbe im eRecycling zu setzen. Sie schont Ressourcen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Die im SENS-Rücknahmesystem erbrachten Leistungen werden über den marktkonformen vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) finanziert.
Mehr Informationen unter www.eRecycling.ch