Im Webinar vom 23. Mai 2024 gab Rahel Ostgen, Leiterin Kreislaufwirtschaft von Swiss Recycle, einen vertieften Einblick in einige der 65 Artikel plus Anhang der PPWR -so wird es mit der PPWR erstmals EU-weit verbindliche Abfallvermeidungsziele und Mehrwegquoten geben. Durch einheitliche Kennzeichnung und verbindliche Quoten, sollen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten vorgebeugt werden. Auch Verbote, wie beispielsweise von Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen oder von diversen Kunststoffeinwegverpackungen, sind in der PPWR beschrieben. Weiter müssen bis 2030 alle Verpackungen, die auf den europäischen Markt gebracht werden, recycelbar sein und Kunststoffverpackungen müssen ein Mindestmass an Rezyklat enthalten.
Diese Fülle an Vorgaben gilt es aber auch kritisch zu beurteilen. Patrick Semadeni, Vize-Präsident von KUNSTSTOFF.swiss und Geschäftsführer der Semadeni Industry Group hat einige Aspekte differenziert beleuchtet. Dabei beleuchtete er auch offene Fragen - beispielsweise ob die PPWR zu mehr Nachhaltigkeit führt, dem internationalem Recht entspricht und technisch überhaupt umsetzbar ist.
Ein informatives Webinar mit vertieftem Einblick in die aktuelle Verpackungsverordnung der EU. Denn nach der PPWR ist vor der PPWR: Es handelt sich erst um eine vorläufige Einigung und über die juristisch überarbeitete Version muss vom neuen EU-Parlament nochmals abgestimmt werden; zudem werden viele Details in 29 sekundären Rechtsakten (delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte) erst noch in den nächsten Jahren geklärt. Das Thema wird uns also auch noch die nächsten Jahre beschäftigen.
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