Unternehmen haben Interesse daran, ihr ökologisches Verhalten und die umweltfreundlichen Eigenschaften ihrer Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten. Konsumierende wissen aber leider oft nicht mehr, was wirklich nachhaltig ist und was nicht oder konkret, was wie entsorgt werden muss. Ein Beispiel: Einwegprodukte aus Bioplastics, welche durch ihren Namen eine gewisse Umweltfreundlichkeit suggerieren und oft als «biologisch abbaubar» gekennzeichnet sind, gehören nicht in den Kompost. Das ist für den Konsumierende leider oft verwirrend. Es gibt in der Schweiz zudem keine gesetzliche Regelung, dass der richtige Entsorgungsweg auf einem Produkt oder einer Verpackung abgedruckt werden muss. Es gilt aber sehr wohl das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Umso wichtiger ist es, Leitlinien basierend auf internationalen Standards für Unternehmen zu schaffen, damit diese die Konsumierenden bestmöglich und transparent über den richtigen Entsorgungsweg und die Materialzusammensetzung informieren können.
Wir nehmen diese Thema am Forum Kreislaufwirtschaft vom 26. August 2021 zum Thema «Sustainability Claims – richtiger Umgang und Kennzeichnung» (Hybridveranstaltung) auf. Insbesondere gehen wir den Fragen nach, welche Guidelines und rechtlichen Grundlagen es für Sustainability Claims rund um die Kreislaufwirtschaft gibt? Welche neuen EU-Anforderungen werden kommen? Wie werden Produkte betreffend Entsorgung und Material korrekt für den Kunden gekennzeichnet? Und welche Erfahrungen bestehen aus der Praxis?
Diskutieren Sie am Forum der Drehscheibe Kreislaufwirtschaft Schweiz «Sustainability Claims: richtiger Umgang und Kennzeichnung» vom 26. August 2021 über Fragen und Antworten rund um die Auslobung, Aktuelles sowie zukünftige Entwicklungen im Bereich Kreislaufwirtschaft mit.
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