In den Kantonen Jura, Wallis und Bern ist der Verkauf von Einweg-E-Zigaretten bereits verboten. Nun wird der Bund voraussichtlich mit einem gesamtschweizerischen Verbot nachziehen. Dieser Forderung hat der Nationalrat bereits im Juni 2024 zugestimmt. Jetzt steht die abschliessende Diskussion im Ständerat bevor. Unabhängig von diesem Entscheid erinnert Nando Erne, Leiter Marketing & Kommunikation von SENS eRecycling, an die Bedeutung einer korrekten Entsorgung von Einweg- wie auch Mehrweg-E-Zigaretten: «Auch in Zukunft werden E-Zigaretten konsumiert werden. Deshalb ist es für uns zentral, dass die Schweizer Bevölkerung weiss, wo sie ihre E-Zigaretten kostenlos und umweltgerecht entsorgen kann. Denn für die Umwelt ist jede falsch entsorgte E-Zigarette eine zu viel.»
Schweizweite Rückgabe- und Rücknahmepflicht von E-Zigaretten
Was viele Konsumentinnen und Konsumenten nicht wissen: Sie sind verpflichtet, ihre leeren oder defekten E-Zigaretten zu den Verkaufsstellen zurückzubringen oder sie bei einer offiziellen Sammelstelle für Elektroschrott abzugeben. Umgekehrt schreibt die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) allen Herstellern, Importeuren und dem Handel vor, dass sie alle Arten von E-Zigaretten kostenlos zurücknehmen und sie fachgerecht entsorgen müssen. Um diese gesetzlichen Pflichten auf praktische und unkomplizierte Art zu organisieren, hat SENS eRecycling in Zusammenarbeit mit den Händlern und Importeuren im Juli 2023 eine Branchen-lösung initiiert. Finanziert wird diese von den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten über einen vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB), der fix auf den Kaufpreis von E-Zigaretten erhoben wird.