Der Mindeststandard wie sich diese Recyclingfähigkeit bemisst und zu ermitteln ist, wurde nun angepasst an neue Entwicklungen im Verpackungssektor.
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt die überarbeiteten Mindeststandards veröffentlicht.
Es gilt dabei insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
- Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung,
- Sortierbarkeit der Verpackung sowie, bei technischer Notwendigkeit, Trennbarkeit ihrer Komponenten,
- Keine Unverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen, die nach der Verwertungspraxis einen Recyclingerfolg verhindern können.