Konsument:innen werden so ausserhalb der gesetzlichen Garantie das Recht haben, gegen eine Gebühr eine Reparatur auch fünf bis zehn Jahre nach dem Kauf von den Herstellern einzufordern. Ausserdem sollen Matchmaking-Reparaturplattformen verfügbar sein, über welche sich die Konsument:innen über Reparaturbetriebe und Verkäufer von reparierten Produkten informieren können. Des Weiteren soll mittels einheitlichem Formular für Reparaturinformationen Transparenz in Bezug auf Reparaturbedingungen und Preis geschaffen werden und ein Qualitätslabel für Reparaturen eingeführt werden. Das soll es den Konsument:innen ermöglichen, jene Anbieter zu identifizieren, die qualitativ gute Arbeit leisten.
Siehe hier die Pressemitteilung der EU-Kommission zum Recht auf Reparatur:
Oder hier direkt den Vorschlag für die Richtlinie zum «Right to repair»:
Vorschlag zur Richtlinie "Right to repair"
Damit Produkte möglichst lange im Kreislauf bleiben sind nicht nur Konsument:innen gefragt, sondern vor allem auch die Hersteller (Erweiterte Produzentenverantwortung). Die letztes Jahr vorgestellte Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte der EU umfasst deshalb auch Anforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten.
Loslassen - aber wie?
Hintergrund der neuen Richtlinie ist, dass vieles weggeworfen wird, obwohl es noch funktionstüchtig wäre. Auch in Schweizer Haushalten stapelt sich viel, das wiederverwendet, repariert oder rezykliert werden könnte. Eine Wiederverwendung ist sinnvoll, da die Geräte wertvolle Materialien und eine grosse Menge grauer Energie enthalten. Die Circular Platform von Sens eRecycling hilft loszulassen: Egal ob reparieren, verschenken, verkaufen oder recyceln – hier finden Sie je nach Gerät und Alter passende Möglichkeiten.
Circular Platform von SENS eRecycling
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