Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026: Stellungnahme Swiss Recycle

1      17.10.2025

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Mit der geplanten Verpackungsverordnung (VerpV) entwickelt der Bund die bisherige Getränkeverpackungsverordnung (VGV) weiter – und will damit einheitliche Regeln für alle Verpackungen schaffen, von der Verkaufs- bis zur Transportverpackung.

Der Entwurf der Verpackungsverordnung umfasst insbesondere folgende Inhalte:

  • Übergeordnete Anforderungen an Verpackungen zur Reduktion, Design for Recycling und Einsatz von Rezyklat
  • Einführung einer subsidiären Rücknahmepflicht für Kunststoffverpackungen und Getränkekartons
  • Ausbau der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) auf Glas über Getränke hinaus (Lebensmittel und Kosmetik)
  • Erweiterte Meldepflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Die Verordnung soll 2027 in Kraft treten, mit gestaffelten Übergangsfristen: Die Rücknahmepflicht für Kunststoff und Getränkekarton ab 2028, die Meldepflichten ab 2029.

Swiss Recycle begrüsst den Verordnungsentwurf

Wir begrüssen die geplante Verpackungsverordnung, welche wir als wichtigen und nötigen Schritt für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft von Verpackungen sehen.

Insbesondere schafft die subsidiäre Rücknahmepflicht für Kunststoff-Verpackungen und Getränkekartons mit ehrgeizigen Zielen verlässliche Rahmenbedingungen für ein schweizweit durchgängiges Recyclingsystem und ermöglicht die erweiterte Produzentenverantwortung (EPV / Extended Producer Responsibility, EPR).

Die nötigen übergeordneten Anforderungen schaffen die Rahmenbedingungen, dass die Wirtschaft ihre Eigenverantwortung für kreislauffähige Verpackungen wahrnehmen kann. Der Bundesrat nimmt damit zentrale Forderungen aus der parlamentarischen Initiative 20.433 sowie der Motion Dobler 20.3695 auf. Eine zügige Umsetzung ist nun entscheidend, um Klarheit und Planungssicherheit für die betroffenen Akteure zu schaffen.

Empfehlungen und Anpassungsvorschläge

In unserer Stellungnahme unterstreichen wir allerdings auch einige Änderungsvorschläge:

  • Branchenorganisationen sollen – gemäss internationaler Praxis einer Produzentenverantwortungsorganisation (PRO) – von den verpflichteten Inverkehrbringern (Hersteller, Handel, Importeure) getragen und gesteuert werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
  • Begrifflichkeiten und Quoten sind an die EU anzugleichen, um ein Swiss Finish zu vermeiden
  • Die subsidiäre Rücknahmepflicht soll nicht nur auf den stationären Handel ausgerichtet sein.
  • Die Vorgabe von Entschädigungsmodellen (z.B. kostendeckende Vergütung) sollen den Handlungsspielraum privatwirtschaftlicher Lösungen wahren.
  • Die Meldepflichten sollen praxisnah und verhältnismässig ausgestaltet.

Gemeinsam Kreisläufe schliessen

Swiss Recycle sieht in der Verpackungsverordnung eine grosse Chance für einen kohärenten, marktnahen und ressourcenschonenden Umgang mit Verpackungen in der Schweiz.

Damit die Umsetzung gelingt, braucht es eine enge Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von Produzent:innen und Handel über Recycler bis zu den Gemeinden.

Mit unseren Mitgliedern und Partnern arbeiten wir bereits heute mit zahlreichen Akteuren daran, diese Kreisläufe gemeinsam zu gestalten und voranzubringen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: 

Stellungnahme Swiss Recycle

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