Private Abholservice aus Sicht der Gemeinde

0      01.11.2021

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Vermehrt sind Firmen auf dem Markt, die Haushalten einen Abholservice anbieten. Wie ist die rechtliche Regelung dazu und welche Anforderungen haben diese Firmen zu erfüllen?

«Convenience» heisst das Zauberwort. Dies versprechen die verschiedenen Abholservices für Wertstoffe aus Haushaltungen. Eiinfach ein Abo bezahlen und die Fraktionen werden regelmässig zu Hause abgeholt, der Gang zur Sammelstelle wie auch das Trennen zuhause fallen weg. Neben PET-Getränkeflaschen, Metall- und Glasverpackungen werden oft auch Batterien, Elektro-Kleingeräte, Tonermodule und weitere Fraktionen abgeholt.

Figur für mehr Separatsammlung.

Rechtliche Regelung

Das Umweltschutzgesetz (USG) sowie die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) definieren die Verantwortlichkeiten im Umgang mit der Separatsammlung. So sind gem. VVEA Art. 13 die Kantone zuständig, die ihrerseits die Verantwortung grossmehrheitlich an die Gemeinden delegieren. D. h. Abholservice brauchen zwingend eine Bewilligung in den Gemeinden, wo der Service angeboten wird. Zudem ist empfohlen, die Modalitäten wie Standorte, mögliche Behälter (kommunaler, privater Grund, Baubewilligung), die Abholtage (keine Verwechslung andere Holsammlungen) wie auch die Kommunikation (z.B. Aufnahme in Recycling-Kalender, Verwendung Standard-Piktogramme) konkret mit der Gemeinde zu regeln. Weiter ist auch wichtig, den Umgang mit der Sammelfraktion zu regeln (z.B. Vermarktung durch Gemeinde oder Abholservice? Regeln zum Reporting der Stoffströme).

Anforderungen an Abholservices

Neben den oben genannten rechtlichen Punkten sind folgende Anforderungen wichtig:

  • Professionelle Aussortierung: Die einzelnen Fraktionen werden professionell aussortiert. Es ist auf das Verhindern von Fehlwürfen zu achten (z.B. Akkus in anderen Fraktionen). Querverschmutzungen sind zu vermeiden (z.B. Glas-Scherben im Kunststoff). Anteil und Umgang mit der Restfraktion (Reject) sind klar geregelt.
  • Stofffluss-Transparenz: In welche Kanäle fliessen die gesammelten Wertstoffe? Es ist jederzeit nachvollziehbar und wird auch regelmässig nachgewiesen, welche Mengen in welche Verwertungskanäle geliefert werden. Falls die Verwertung nicht über die offiziellen Stellen geht (eigene Vermarktung durch Abholservice), so sind die Anforderungen der Recycling-Systeme einzuhalten (z.B. Erstbehandlung in der Schweiz, kein Export unbehandelter Abfälle).

Fazit

Ob es sinnvoll ist, für Fraktionen, die an der Sammelstelle / im Detailhandel gratis abgegeben werden können, zusätzlich zu bezahlen, soll jede/r Bürger/in selber entscheiden. Je nach Lebenssituation macht ein Abholservice Sinn. Wenn durch die Abholservices Menschen erreicht werden, für welche die Separatsammlung ein grosser oder mühsamer Aufwand darstellt, und dadurch mehr Verwertbares im Recycling landet, ist dies gut für die Umwelt.

Wichtig ist, dass die Abholservices Anforderungen einhalten und sicherstellen, dass das Gesammelte sinnvoll verwertet wird. Zudem ist festzuhalten, dass dies in einem Nischenbereich funktioniert (da händisch sortiert wird), aber eine grossflächige Gemischt-Sammlung mit automatischer Sortierung gemäss dem heutigen Stand der Technik einen grossen Verlust an rezyklierfähigem Material und damit Umweltnutzen zur Folge hätte (Querverschmutzungen, z.B. durch Scherben, Sicherheitsprobleme durch Lithium-Ionen-Akkus in den Sortieranlagen).

Alle Infos zu Abholservies als kompaktes Faktenblatt

Weiterführende Infos

Verschiedene Anbieter Abholservice (nicht vollständig):

Gemeinden bieten diesen Service teils ebenfalls an, schauen sie im Recyclingkalender Ihrer Gemeinde.

Anforderungen an Akteure Separatsammlung am Bsp. Kunststoff:

www.swissrecycling.ch/wertstoffe/kunststoff/

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