Mit dem neuen Kreislauf-Artikel in der Kantonsverfassung, der an der Abstimmung vom Herbst 2022 angenommen wurde, schlägt der Kanton Zürich einen zukunftsweisenden Weg ein. Der Artikel sieht einen schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern vor. Dazu sollen insbesondere Stoffkreisläufe geschlossen und die Nutzungsdauer von Produkten verlängert werden. Dies soll über die Vermeidung von Abfällen (Reduce), der Wiederverwendung (Reuse) und der stofflichen Verwertung (Recycling) geschehen.
Zentral ist ein ganzheitlicher Ansatz, um natürliche Ressourcen wirksam zu schonen und dort anzusetzen, wo eine Verbesserung der Umweltbilanz, insbesondere auch in Bezug auf die CO2-Emissionen, am effektivsten ist.
Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der ganzen Schweiz
Auch auf nationaler Ebene haben die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des National- und Ständerates der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» zugestimmt. Die Initiative will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Schweizer Wirtschaft leistungsfähiger wird, ihre Auswirkungen auf die Umwelt verringert werden und die Versorgungssicherheit erhöht wird. Diese Ziele werden durch die Schaffung neuer Bestimmungen im Umweltschutzgesetz (USG) verwirklicht. Der erste Entwurf dieser Gesetzänderungen steht und wird in den nächsten Monaten im Nationalrat behandelt.