Die Kommission schlägt neue EU-weite Vorschriften für Verpackungen vor, „um diese ständig wachsende Abfallquelle anzugehen und der Frustration von Verbraucherinnen und Verbraucher entgegenzuwirken“. Denn wenn nicht gehandelt würde, käme es in der EU bis 2030 zu einem weiteren Anstieg der Verpackungsabfälle um 19 Prozent und bei Verpackungsabfällen aus Kunststoff sogar um 46 Prozent, prognostiziert die Kommission.
Die neuen Vorschriften sollen diesen Trend stoppen. Auf der Verbraucherseite würden diese Vorschriften für wiederverwendbare Verpackungsoptionen sorgen, unnötige Verpackungen verbieten, überflüssige Verpackungen einschränken und klare Kennzeichnungen zur Unterstützung eines korrekten Recyclings vorschreiben. Insbesondere für kleinere Unternehmen würden sie neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen, die Nachfrage nach Primärrohstoffen senken, die Recyclingkapazität Europas steigern und die Abhängigkeit Europas von Primärrohstoffen und außereuropäischen Lieferanten verringern.
Alle Verpackungen bis 2030 recyclingfähig machen
Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle werden drei Hauptziele verfolgt. Erstens soll vermieden werden, dass Verpackungsmüll überhaupt entsteht, indem die Menge reduziert wird, unnötige Verpackungen eingeschränkt und wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen gefördert werden. Zweitens soll ein hochwertiger geschlossener Recyclingkreislauf gefördert werden, indem dafür gesorgt wird, dass alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelt werden können. Drittens sollen der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt und ein gut funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden, indem durch verbindliche Ziele der Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungsmaterialien erhöht wird.
Viele Massnahmen zielen darauf ab, Verpackungen bis 2030 uneingeschränkt recyclingfähig zu machen. Dazu werden unter anderem Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen vorgeschrieben und verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen eingeführt, und es wird präzisiert, welche sehr wenigen Verpackungsarten kompostierbar sein müssen, damit Verbraucher sie in den Biomüll werfen können. Darüber hinaus wird es verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile geben, die die Hersteller in neue Kunststoffverpackungen aufnehmen müssen. Dies wird dazu beitragen, recycelten Kunststoff zu einem wertvollen Rohstoff zu machen, wie das Beispiel der PET-Flaschen im Kontext der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel zeigt. Der Vorschlag soll der Verwirrung ein Ende setzen, welche Verpackung in welchen Recyclingbehälter gehört. Jede Verpackung wird mit einem Etikett versehen, aus dem hervorgeht, woraus sie gemacht ist und in welchen Abfallbehälter sie gehört, und die Abfallbehälter werden die gleichen Etiketten tragen. Überall in der EU werden dieselben Symbole verwendet.
Bis 2030 würden die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Verpackungen auf 43 Millionen Tonnen führen – im Vergleich zu 66 Millionen Tonnen, wenn die Rechtsvorschriften nicht geändert werden. Diese Verringerung entspricht etwa den jährlichen Emissionen Kroatiens. Der Wasserverbrauch würde um 1,1 Millionen Kubikmeter zurückgehen.
Die Kosten der Umweltverschmutzung für Wirtschaft und Gesellschaft würden gegenüber dem Basisszenario 2030 um 6,4 Milliarden Euro gesenkt. Die Einwegverpackungsindustrie wird in einen Wandel investieren müssen, aber die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Beschäftigung in der EU seien unterm Strich positiv. Allein die Förderung der Wiederverwendung dürfte bis 2030 zu mehr als 600.000 Arbeitsplätzen in dem entsprechenden Sektor führen, viele davon in lokalen kleinen und mittleren Unternehmen. Die EU-Kommission erwartet sehr innovative Verpackungslösungen, die Verringerung, Wiederverwendung und Recycling den Weg ebnen.
Nächste Schritte im EU-Parlament
Der Vorschlag über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beraten. Der politische Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe wird als Richtschnur für die künftige Arbeit der EU in diesem Bereich dienen, beispielsweise bei Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, Finanzierungsprogrammen und internationalen Debatten. Die Kommission ermutigt Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden sich bei ihren Kauf-, Investitions- und politisch-strategischen Entscheidungen auf diesen Rahmen zu stützen.
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Auch die Schweiz ist gefordert
Auch in der Schweiz sind wir hinsichtlich den Themen Recyclingfahigkeit, Verpackungsreduktion oder einheitlicher Kennzeichnung in Zukunft gefordert. Im Rahmen der Drehscheibe Kreislaufwirtschaft erarbeitet Swiss Recycling gemeinsam mit Partnern der gesamten Wertschöpfungskette (vom Hersteller über den Detailhandel bis zum Recycler) neue Lösungen, damit Verpackungen und Produkte möglichst optimal im Kreislauf gehalten werden können.
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Den Entwurf der Verpackungsrichtlinie finden Sie hier:
Hier ausserdem eine Zusammenfassung von Kunststoff.swiss zu der PPWR.
Weitere Informationen zum Entwurf der neuen EU-Verpackungsregulation:
Neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU
EU-Kommission schlägt neue Verpackungsverordnung vor | Recyclingportal