Die Hauptzielsetzung dieser Massnahmen ist die Verhinderung der Freisetzung von rund einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt. Unmittelbar von diesem Verbot betroffene Produkte sind Kosmetika, die Mikroperlen enthalten, sowie loser Glitter, der in Kosmetika und Spielzeug häufig verwendet wird. Erste Beschränkungen traten bereits am 17. Oktober 2023 in Kraft, darunter Verkaufsverbote für Glitter in Kosmetika und die absichtliche Verwendung von Mikroplastik in Stoffen und Gemischen. In den kommenden Jahren werden weitere Produktgruppen beschränkt, wobei bestimmte Branchen, wie die dekorative Kosmetik, bis zu 12 Jahre Zeit haben, um auf Alternativen umzusteigen.
Es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen für bestimmte Produktkategorien:
- Mikroperlen für Peelings - bei Inkrafttreten (17. Oktober 2023)
- Ab-/Auszuspülende kosmetische Produkte (Rinse-off products) - 4 Jahre (2027)
- Auf der Haut/den Haaren verbleibende kosmetische Produkte (Leave-on products) - 6 Jahre (2029)
- Make-up (einschließlich Lippen- und Nagelprodukte) - 12 Jahre (2035)
- Gebrauchsanweisung und Entsorgung - 2 Jahre (2025)
- Berichterstattung an die ECHA - 3 Jahre (2026)
- Kennzeichnung "Enthält Mikroplastik" auf Make-up - 8 Jahre (2031)
Es gibt jedoch auch Produkte, die von diesen neuen REACH-Beschränkungen ausgenommen sind, darunter solche, die Mikrokunststoffe enthalten, diese jedoch nicht freisetzen oder deren Freisetzung minimiert werden kann, sowie Mikropartikel aus synthetischen Polymeren, die in Industriestandorten verwendet werden. Ebenso sind Produkte, die bereits durch andere EU-Rechtsvorschriften geregelt sind, wie Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel, von den Beschränkungen ausgenommen.
Was sollten Unternehmen tun?
Zwischen den Mitgliedstaaten der EU bestehen noch Unklarheiten. Es liegen noch keine Informationen über eine Anpassung in der Schweiz vor, eine Vorbereitung lohnt sich aber in jedem Fall.
Zunächst sollten Unternehmen prüfen, ob ihre Produkte von den neuen REACH-Beschränkungen betroffen sind, da dies den Import und Verkauf in der EU beeinflussen könnte. Betroffene Unternehmen sollten eine Strategie entwickeln, um die Produkte aus ihrem Sortiment zu entfernen und Alternativen zu finden. Es ist wichtig, die verschiedenen Übergangsfristen zu berücksichtigen und sich auf kommende Fristen vorzubereiten.
Viele Kosmetikhersteller sind auf die Beschränkungen für Peelingpartikel vorbereitet, da sie bereits im Rahmen des freiwilligen Ausstiegs feste Kunststoffpartikel in Peelingprodukten nahezu vollständig ersetzt haben. So hatte Cosmetics Europe (CE), der europäische Dachverband der Kosmetikindustrie, seinen Mitgliedern frühzeitig empfohlen, feste Kunststoffpartikel mit Reinigungs- und Peeling-Funktion in abwaschbaren Produkten bis 2020 durch alternative Stoffe zu ersetzen. Viele Kosmetikhersteller haben sich bereits vorsorglich dazu entschlossen, Produkte, die solche Mikroplastikpartikel enthalten, entsprechend zu überarbeiten.
Die Europäische Kommission ist aktiv in der Regulierung von Mikroplastik tätig und hat Massnahmen zur Verhinderung der unbeabsichtigten Freisetzung von Mikroplastik, beispielsweise durch Reifenabrieb und Textilien, in Arbeit. Die Beschränkungen für Mikroplastik sind also noch nicht abgeschlossen.
Für weitere Informationen und Details zu den neuen Massnahmen im Rahmen von REACH können Sie die offizielle Mitteilung der EU-Kommission unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_4581 konsultieren.
Die EU-Kommission hat auch ein Q&A online gestellt: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_23_4602.
Hier finden Sie die Stellungnahmen von
- Cosmetics Europe
- SKW (German and French)
- A.I.S.E (Industry Interpretation)