Green Claims

Neue Green Claims-Richtlinie der EU

1      23.03.2023

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Die EU Kommission hat den Vorschlag für eine neue Richtlinie zu "Green Claims" publiziert. Dies vor dem Hintergrund, dass über die Hälfte der umweltbezogenen Angaben (Green Claims) in der EU irreführend oder unbegründet sind.

Damit müssen Claims, wie beispielsweise „Verpackungen aus 50% Rezyklat“, begründet werden und diese Begründung muss vorher nach wissenschaftlichen Methoden überprüft werden.

Mit den neuen Regeln sollen Verbraucher:innen verlässliche Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten erhalten. Es geht dabei nicht um verpflichtende Informationen, sondern um freiwillige Angaben der Unternehmen zu Produkten.

Der Vorschlag der Richtlinie soll helfen

  • Green Claims EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen,
  • Verbraucher:innen vor Greenwashing zu schützen,
  • zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft in der EU beizutragen, die es den Verbraucher:innen ermöglicht, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.

Was das für Unternehmen bedeutet, beleuchten wir auch in unserem Webinar am 20. April zu „Green Claims“. Stephan Rösgen von rösgenconsulting erklärt die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung von Green Claims, insbesondere vor dem Hintergrund dieser neuen EU-Regularie zu Green Claims. Anschliessend thematisiert Johanna Gollnhofer, Wirtschaftsprofessorin der Universität St. Gallen, die richtige Kommunikation von Nachhaltigkeit und bezieht die Konsument:innen-Sicht ein.

Zum Webinar "Green Claims - Was Unternehmen beachten müssen"

Weitere Infos zur EU-Richtlinie finden Sie in diesem

Audio-Visual

oder hier direkt die

EU-Richtlinie zu Green Claims

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