Im Januar 2022 stellte Matthieu RAEIS, Leiter des Sektors Abfall - GESDEC, auf dem jährlichen Recyclingkongress die Ziele der Abfallwirtschaft des Kantons Genf vor. Nun ist das Abfallgesetz bereits in Kraft.
Das neue Gesetz legt drei Grundsätze fest, die in konkreten Massnahmen umgesetzt werden, um die Abfallmenge in Genf drastisch zu reduzieren: Abfallvermeidung, bessere Abfalltrennung und Abfallentsorgung auf dem Kantonsgebiet. Zur Erinnerung: Die neue Kehrichtverwertungsanlage in Cheneviers wird eine um 25% reduzierte Kapazität haben und somit nicht in der Lage sein, die aktuelle Genfer Abfallproduktion aus Haushalten und Unternehmen zu absorbieren. Genf setzt in erster Linie auf die freiwillige Mitarbeit der Menschen und verzichtet auf die Einführung der Sackgebühr.
Reduzierung der Abfälle und bessere Abfalltrennung
Einwegplastik wird langfristig verboten, insbesondere Einweggeschirr. Das Verbot der Verwendung von Einwegplastikartikeln in Restaurants, kleinen Take-away-Diensten (z. B. Take-away und Foodtrucks) wird spätestens am 1. Januar 2025 gelten. Die Verwendung von wiederverwendbarem Geschirr und verpackungsfreien Produkten wird unterstützt und ausgebaut, ebenso wie die Wiederverwendung, das Recycling oder die gemeinsame Nutzung bestimmter Güter und Geräte.
Die Mülltrennung wird für Unternehmen, Haushalte und öffentliche Einrichtungen zur Pflicht gemacht. Ab dem zweiten Jahr des Inkrafttretens des Gesetzes werden von den Gemeinden Kontrollen durchgeführt. Bei Nichtbeachtung der Pflicht zur selektiven Separatsammlung können Sanktionen verhängt werden
Swiss Recycling ist das Kompetenzzentrum für Separatsammlung
Als Kompetenzzentrum für Recycling und Kreislaufwirtschaft setzt sich Swiss Recycling seit über 30 Jahren an vorderster Front für die Förderung der Separatsammlung in der ganzen Schweiz ein. Die Organisation berät nicht nur Gemeinden, Sammelstellen oder Unternehmen, sondern dient auch als Ansprechpartner für die Bevölkerung. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.