Neben den in der Verordnung vorgeschlagenen Gesamtzielen zur Reduzierung von Verpackungen (5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040) wollen die Abgeordneten spezifische Ziele zur Reduzierung von Kunststoffverpackungen (10 % bis 2030, 15 % bis 2035 und 20 % bis 2040) festlegen.
Die höheren Reduktionsziele für einzelne Materialien - Plastik - wurden im Vorfeld z.B. von der Kunststoffindustrie als Verlagerung des Problems von Kunststoffen hin zu Einwegverpackungen aus Papier mit Kunststoff-Beschichtung kritisiert. Auch der WWF äusserte sich zuvor kritisch, dass die EU-Verpackungsverordnung falsche Weichen stellt, wenn den Papierverpackungen als vermeintlich umweltfreundlichere Alternative eine Sonderstellung zukommt und forderte materialübergreifende Reduktionsziele, um ungewollte Substitutionseffekte zu vermeiden und ambitionierte Mehrwegquoten (siehe hier: https://www.wwf.de/2023/november/ppwr-auf-dem-holzweg).
Weitere Kompromissanträge und Änderungen zum ursprünglichen Entwurf betreffen z.B. die Reduktion der Rezyklat-Einsatzquoten für kontakt-sensitive Verpackungen (Art. 8) (ausser PET und Einweg-Getränkeflaschen) von 10% auf 7.5% ab 2030 bzw. 25 % für Nicht-PET-Kunststoffe ab 2040 (statt 50%) – etwas das ebenfalls im Vorfeld von z.B. Industrie-Vertretungsorganisationen wie Plastics Europe kritisiert wurde, weil die Rezyklateinsatzquoten gemäss Plastics Europe ausschlaggebend sind, um die Nachfrage nach Rohstoffen auch mechanisch und chemisch recycelten Kunststoffabfällen zu steigern und damit einen Investitionsanreiz setzen würden.
Weiter wollen die Abgeordneten den Verkauf von sehr leichten Plastiktragetaschen (mit wenigen Aussnahmen) verbieten. Ausserdem wird die Verwendung bestimmter Einwegverpackungen stark eingeschränkt, wie z. B. Miniaturverpackungen für Toilettenartikel in Hotels und Schrumpffolien für Koffer in Flughäfen.
Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden fordern die Abgeordneten ein Verbot der Verwendung so genannter «forever chemicals» (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oder PFAS) und Bisphenol A in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.
Wiederverwendung und Nachfülloptionen für Verbraucher fördern
Die Abgeordneten wollen die Anforderungen für die Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen klären. Verbraucher:innen sollen die Möglichkeit haben, ihre eigenen Behälter in der Gastronomie, wie Hotels, Restaurants und Cafés und anderen Endvertreibern von Getränken und Speisen zum Mitnehmen mitzubringen. Die Wiederverwendungsquoten wurden von verschiedenen Seiten wiederum als nicht materialneutral kritisiert. So gelten beispielsweise die Wiederverwendungsquoten für Kisten und Kästen nur für solche aus Kunststoff, Verpackungen aus Pappe sollen ausgenommen werden.
Viele Ausnahmen für Reuse-Quoten wurden angenommen – etwas das von Umweltschutzorganisationen und weiteren Akteuren stark kritisiert wurde. Auch eine Befreiung von Reuse-Quoten für Getränkeverpackungen wurde angenommen, wenn die vom Mitgliedstaat gemeldete Recyclingquote über 85% liegt.
Bessere Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen
Die neuen Vorschriften sehen vor, dass alle Verpackungen stofflich verwertbar sein müssen. Bestimmte vorübergehende Ausnahmen sind vorgesehen, zum Beispiel für Lebensmittelverpackungen aus Holz und Wachs. Bis 2029 soll sichergestellt werden, dass 90 % der in Verpackungen enthaltenen Materialien (Kunststoff, Holz, Eisenmetalle, Aluminium, Glas, Papier und Pappe) getrennt gesammelt werden.
Nächste Schritte
Sobald der Rat seinen Standpunkt angenommen hat, ist das Parlament bereit, Gespräche mit den nationalen Regierungen über die endgültige Form des Gesetzes aufzunehmen.
Hintergrund
Nach Ansicht des Europäischen Parlaments könnten diese Massnahmen dazu beitragen, die von jedem/r Europäer:in produzierten Verpackungsabfälle von 188,7 kg (2021) zu reduzieren. Damit wird gemäss dem Parlament der Erwartung der Bürger nachgekommen, eine Kreislaufwirtschaft aufzubauen, Abfall zu vermeiden, nicht nachhaltige Verpackungen schrittweise abzuschaffen und die Verwendung von Einweg-Plastikverpackungen zu bekämpfen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Abstimmung im Europäischen Parlament: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20231117IPR12213/parliament-adopts-revamped-rules-to-reduce-reuse-and-recycle-packaging
Alle vom Parlament angenommenen Änderungen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0425_EN.pdf