Mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates die Vorlage zur parlamentarischen Initiative 20.433 verabschiedet. Die Vorlage zielt auf eine enge und starke Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ab. Regulatorische Hürden oder administrative Hemmnisse sollen verringert sowie Branchenvereinbarungen und freiwillige Massnahmen von Unternehmen gestärkt werden.
Eine effiziente Nutzung von Ressourcen soll insbesondere damit angestrebt werden, dass der Bundesrat neu Anforderungen an die Lebensdauer oder die Reparierbarkeit von Produkten stellen kann, zum Beispiel in Bezug auf die Anzahl Ladezyklen von Batterien oder die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Kommission auf ressourcenschonendes Bauen. Gestärkt werden sollen etwa die Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe und die Trennbarkeit der unterschiedlichen Bauteile.
Die Vorlage wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden weitgehend positiv aufgenommen. Die Anstrengungen der Kommission, die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz gesetzlich zu stärken und mit verschiedenen Massnahmen voranzutreiben, wurde begrüsst. Einige Stellungnahmen zielten darauf ab, strengere Vorschriften für die Ressourcenschonung zu erlassen, andere wiederum verlangten, die Anforderungen für die Wirtschaft zu lockern. Die Kommission hat beschlossen, den Vorentwurf im Wesentlichen unverändert zu belassen und hat nur wenige, gezielte Änderungen vorgenommen. Sie ist der Überzeugung, die breit abgestützte Vorlage biete eine wirkungsvolle Grundlage für eine zukunftsgerichtete und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft in der Schweiz. Der Entwurf und der erläuternde Bericht zur Vorlage werden in den nächsten Wochen veröffentlicht. Die Beratung ist in der Frühjahrssession 2023 vorgesehen.
Die Drehscheibe Kreislaufwirtschaft Schweiz freut sich über diesen Entscheid und bietet eine Plattform für Unternehmen, die sich für eine nachhaltige und funktionierende Kreislaufwirtschaft engagieren möchten.