Mit der Verpackungsverordnung schafft der Bund erstmals einen umfassenden regulatorischen Rahmen für Verpackungen. Gleichzeitig werden zentrale Elemente der parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» sowie der Motion Dobler zur Förderung des Kunststoffrecyclings umgesetzt. Die Verordnung bildet damit einen wichtigen Meilenstein für die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft und der erweiterten Produzentenverantwortung für Verpackungen in der Schweiz.
Die wichtigsten Neuerungen
Anforderungen an Verpackungen ab 2030
Ab 2030 gelten übergeordnete Anforderungen an Verpackungen. Diese sollen sicherstellen, dass Verpackungen ressourcenschonend gestaltet und möglichst kreislauffähig sind. Damit rücken Aspekte wie Recyclingfähigkeit und Materialeffizienz stärker in den Fokus.
Subsidiäre Rücknahmepflicht für Kunststoffverpackungen und Getränkekartons
Ab 2031 wird für Einwegverpackungen aus Kunststoff sowie Getränkekartons eine subsidiäre Rücknahmepflicht eingeführt. Hersteller:innen und Händler:innen (selbst oder via Branchenorganisation wie RecyPac) müssen diese Verpackungen zurücknehmen und einer stofflichen Verwertung zuführen.
Von besonderer Bedeutung sind die Übergangsbestimmungen: Bereits ab Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2027 können entsprechende Sammelsysteme betrieben werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Damit erhalten bestehende und geplante Branchenlösungen die notwendige Rechtssicherheit für einen schweizweiten Ausbau.
Verbindliche Verwertungsquoten
Die Verordnung legt erstmals konkrete Verwertungsziele fest. Ab 2032 müssen folgende Verwertungsqoten erreicht werden:
- 70 Prozent für Getränkekartons
- 55 Prozent für Einwegverpackungen aus Kunststoff
Werden diese Ziele nicht erreicht, kann der Bundesrat weitergehende Massnahmen anordnen. Dazu gehören insbesondere die Einführung eines vorgezogenen Recyclingbeitrags oder eines Pfandsystems.
Ausweitung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Glasverpackungen
Ab 2028 wird die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) auf sämtliche Lebensmittel- und Kosmetikverpackungen aus Glas ausgeweitet. Bislang war die Regelung auf Getränkeverpackungen beschränkt.
Neue Mitteilungspflichten für Hersteller:innen
Ab 2031 müssen Hersteller:innen die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen nach Verpackungsmaterialien aufgeschlüsselt erfassen und melden. Dadurch soll die Datengrundlage für die Steuerung und Weiterentwicklung der Verpackungskreisläufe verbessert werden.
Bedeutung für die Schweizer Kreislaufwirtschaft
Mit der neuen Verpackungsverordnung werden die Rahmenbedingungen für die Sammlung und das Recycling von Verpackungen in der Schweiz grundlegend weiterentwickelt. Die Verordnung stärkt die Verantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer, schafft Rechtssicherheit für Branchenlösungen wie RecyPac und setzt verbindliche Ziele für die stoffliche Verwertung. Im Vergleich zur Verpackungsverordnung der EU (PPWR) bleibt die Schweizer Lösung relativ pragmatisch.
Für die Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von Herstellern und Handel über Sammel- und Recyclingsysteme bis hin zu Gemeinden und Konsument:innen – beginnt nun die Umsetzungsphase. Entscheidend wird sein, die neuen Anforderungen effizient und praxisnah umzusetzen, damit die angestrebten Stoffkreisläufe tatsächlich geschlossen werden können.
