Übersicht Schweiz
Parlamentarische Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken»
Die parlamentarische Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» wurde von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates eingereicht. Im Rahmen der Pa.Iv. 20.433 wurde ein Vorentwurf mit neuen Rechtsgrundlagen im Umweltschutzgesetz (USG) ausgearbeitet, mit dem Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Umweltbelastung zu reduzieren sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu erhöhen.
Der Bundesrat hat am 15.02.2023 seine Stellungnahme zum UREK-N-Entwurf zur parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» verabschiedet. Das Geschäft wird voraussichtlich im Mai im Nationalrat beraten.
Swiss Recycling freut sich über die positive Haltung des Bundesrates, der konkrete Verbesserungen vorschlägt und die Vorlage unterstützt. Swiss Recycling wünscht sich eine rasche Behandlung des Gesetzesentwurfs. Eine zielgerichtete Liberalisierung ist wichtig für die weitere Kreislaufschliessung (z.B. von Verpackungen aus Kunststoffen und Getränkekartons).
Stadt Zürich: Kreislaufwirtschaft
Zürich hat als erste Schweizer Stadt eine Kreislaufwirtschafts-Strategie verabschiedet. Die Stadt will die Kreislaufwirtschaft nutzen, um indirekte Treibhausgasemissionen bis 2040 um 30 Prozent zu senken. Die Vision der «Circular Zurich» Strategie ist die ausschliessliche Verwendung nachhaltig gestalteter Produkte und Materialien, welche geteilt, wiederverwendet, repariert und wiederaufbereitet werden.
Vorstoss Recyclingquote im Zürcher Kantonsrat
Franziska Barmettler hat in einem Vorstoss an der Zürcher Kantonsrat eine Recyclingquote für Kunststoffverpackungen und Getränkekartons gefordert. Diese soll sich mindestens an den Zielen der EU orientieren, welche bei Kunststoffen eine Verwertungsquote von 55% bis 2030 fordert. Falls diese Quote nicht erreicht werden sollte, soll eine Sammelpflicht für Gemeinden und Branchenorganisationen eingeführt werden.
Mit dem Projekt «Sammlung 2025» wird ein nationales Sammel- und Recyclingsystem für Verpackungen aus Kunststoffen und Getränkekarton aufgebaut. Bestandteil davon ist auch ein umfassendes Zielsystem mit ambitionierten Zielen in den drei Säulen der Nachhaltigkeit.
Übersicht EU
Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
Der Circular Economy Action Plan ist das Kernstütz des europäischen Green Deals. Im Rahmen dessen wurde auch die Revision der bisherigen Verpackungsverordnung (Nr. 94/62/EG) angekündigt, um diese auf das Konzept der Kreislaufwirtschaft auszurichten. Ende letztes Jahr (30. November 2022) folgte die Veröffentlichung eines Entwurfs der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), welche ehrgeizige Ziele setzt und den Verpackungsmarkt in der EU massgeblich beeinflussen wird. Es geht um Rezyklierbarkeits-Ziele, Post-Consumer-Rezyklatanteilen von Kunststoffverpackungen, Reduce und Reuse-Aspekten, Labeling Vorschriften und auch mögliche Pfandpflichten.
Im Webinar „Was bedeutet die neue Verpackungsregulation der EU für die Schweiz“ wurde eine Übersicht über den Entwurf der PPWR gegeben und eine Einschätzung für die Schweiz gemacht.
Eine Zusammenfassung finden Sie hier.
Falls Sie auf das ganze Webinar zugreifen wollen, schreiben Sie uns gerne eine Email auf info @ swissrecycling.ch
EU-Verordnung zum Einsatz von rezyklierten Kunststoffe
Letztes Jahr trat eine neue Verordnung für den Einsatz von rezyklierten Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt in Kraft.
Mit dem Entwurf der Verpackungsverordnung (PPWR) und verpflichtenden Quoten für den Einsatz von Rezyklaten auch für Lebensmittelverpackungen besteht ein Konflikt mit der Verordnung zur Lebensmittelsicherheit, die den Einsatz von Rezyklaten in Materialien mit Lebensmittelkontakt nur unter strengsten Auflagen erlaubt. Eine neue Broschüre der deutschen Verbände GKV, BDE und bvse stellt nun klar, welche Bedingungen gelten und welche Verfahren als "geeignete Recyclingtechnologien (suitable recycling technology)" definiert sind.
Green Claims und Labeling Vorschriften
Gemäss einer Studie der Europäischen Kommission zu Greenwashing gibt es Grund zur Annahme, dass in 42% der bewerteten Umweltaussagen die Behauptungen übertrieben, falsch oder irreführend waren und möglicherweise als unlautere Geschäftspraktiken im Sinne der EU-Vorschriften eingestuft werden könnten. Fortan sollen Gewerbetreibende davon abgehalten werden, Verbraucher:innen hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen, der Haltbarkeit oder Reparierbarkeit ihrer Produkte zu täuschen. Die bevorstehende EU-Verordnung zum Thema Green Claims fordert eine Beweispflicht für Firmen. Angaben zum ökologischen Fussabdruck von Produkten und Dienstleistungen sollen durch standardisierte Methoden belegt werden und EU-weit vergleichbar und überprüfbar sein. Ein Update wird 2023 erwartet.
Mit der in der PPWR geforderten Harmonisierung von Labels zur Produktebeschriftung betreffend Sortieranweisung sollen ausserdem die Materialkennzeichnungs- und Sortieranweisungs-Claims harmonisiert werden. Die EU hat einen Bericht dazu veröffentlicht. Dem Bericht zufolge könnte die Einführung einer harmonisierten Kennzeichnung auf Abfallbehältern und Produktverpackungen wirtschaftliche und ökologische Vorteile bringen.
Swiss Recycling veranstaltet am 20. April 2023 ein Webinar zum Thema Green Claims, in welchem es um die rechtlichen Grundlagen sowie auch die richtige Kommunikation von Nachhaltigkeit und Green Claims geht.
Eine gute Übersicht zu den aktuell bestehenden Vorschriften zum Thema Verpackungskennzeichnung in den EU-Mitgliedstaaten können Sie ausserdem in diesem Webinar-Bericht von SVI nachlesen (inkl. Sondersituation Italien und Frankreich).
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die CSRD erweitert die Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für grosse europäische Unternehmen. Insbesondere müssen Unternehmen neu auch darstellen, wie sie den Übergang zur Kreislaufwirtschaft gestalten und damit erstmals explizit Kennzahlen zur Kreislaufwirtschaft ausweisen.
In der Themenplattform «Umsetzung Kreislaufwirtschaft» geht es um die Messung von Kreislaufwirtschaft im eigenen Unternehmen. Bei Interesse an der TP können Sie sich hier für das nächste TP-Meeting anmelden.
Neuigkeiten aus verschiedenen Ländern
Europäische Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen französisches Triman-Dekret ein.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich wegen des Triman-Dekrets über Kennzeichnungsvorschriften in Bezug auf die Abfallsortierung eingeleitet hat (siehe hier). Frankreich wird damit aufgefordert die Kennzeichnungsvorschriften mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in Einklang zu bringen. Frankreich hat nun zwei Monate Zeit, um die von der Kommission geäusserten Bedenken auszuräumen.
In Frankreich müssen Haushaltsprodukte, die unter das System der erweiterten Produzentenverantwortung fallen, mit dem Triman-Logo gekennzeichnet sein, damit sie auf dem französischen Markt in Verkehr gebracht werden können. Das Vertragsverletzungsverfahren setzt die Anwendung der Triman-Kennzeichnung nicht aus. Das bedeutet, dass die Unternehmen die Bestimmungen des Dekrets einhalten müssen, solange das Verfahren läuft. Zur Erinnerung: Die Unternehmen müssen das Triman-Symbol auf den Verpackungen bis spätestens 9. März 2023 anbringen, da dies die letzte Frist ist, die das Ende der Übergangsfrist für die Ausschöpfung der vorhandenen Bestände markiert. Das Dekret sieht ausserdem Strafen in Höhe von 15.000 € für die Nichteinhaltung vor.
Bezogen auf andere Kennzeichnungssysteme der EU-Mitgliedsstaaten verhält sich z.B. Italien anders, da Italien Massnahmen ergriffen hat, um potenzielle Markthindernisse zu beseitigen, die sich aus der italienischen Kennzeichnungspflicht ergeben. Nach der letzten Änderung des italienischen Etikettierungsdekrets kann die Nutzung digitaler Kanäle die Verwendung physischer Mittel vollständig ersetzen.
Deutsche Regierung plant die Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe
Zur weiteren Umsetzung der EU-Single-Use-Plastics-Directive hat die deutsche Regierung einen Gesetzesentwurf zur Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe vorgelegt. Die Abgabe soll vom Umweltbundesamt verwaltet werden und die Hersteller von Einwegplastikprodukten zur Übernahme der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und Clean Up-Kosten verpflichten. Die aus der Abgabe eingenommenen Mittel würden zur Förderung eines nachhaltigeren Umgangs bei der Verwendung von Kunststoffen verwendet werden.