Ende Juni hat der Bundesrat die neue Verpackungsverordnung verabschiedet. Was bedeutet das für RecyPac?
Die neue Verpackungsverordnung schafft erstmals schweizweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Sammlung und das Recycling von Plastik-Verpackungen und Getränkekartons. Denn diese eine Lücke im Schweizer Recyclingbereich gilt es noch zu schliessen: Tetra Pak, Luftpolsterfolie oder Joghurtbecher können wiederverwertet werden, landen aber trotzdem viel zu häufig im Abfall.
Welche Folgen hat die Verpackungsverordnung für die Gemeinden?
Mit dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung braucht RecyPac ab dem 1. Januar 2027 keine Konzession mehr, um eine Sammlung zu betreiben. RecyPac wird den Ausbau des Angebots und der Sammlung mit dem RecyBag im Detailhandel und bei privaten Sammelstellen weiter vorantreiben.
Wie können die Gemeinden unterstützen?
Die Gemeinden können RecyBag-Sammelstellen auf ihren Werkhöfen betreiben oder Sammeltouren einführen. Für diesen Aufwand entschädigt RecyPac die Sammelstellen basierend auf dem national einheitlichen Entschädigungskatalog. Zudem kümmert sich RecyPac um die Ausrüstung der Sammelstellen, holt das Sammelgut kostenlos ab und übernimmt die anschliessende Sortierung und Verwertung.




