Leuchtmittel

Die Effizienz der Leuchten hat sich in den letzten zehn Jahren enorm gesteigert, worauf beim Kauf geachtet werden soll. Moderne Leuchtmittel wie LEDs brennen zwischen 10- und 100-mal länger als normale Glühbirnen und benötigen zudem viel weniger Strom.

Kreislauf von Leuchtmitteln

1 – Rückgabe / Sammlung

Konsument:innen geben das ausgediente Leuchtmittel kostenlos bei den dafür vorgesehenen Sammelstellen von SENS eRecycling ab. Es können sowohl stabförmige (in Umgangssprache Neonröhre genannt) als auch nicht-­stabförmige Leuchtmittel (z.B. Energiesparlampen) abgegeben werden. Alle Leuchtmittel werden von Verpackung und Klebebändern sowie auch aus den Leuchten (z.B. Nachttischlampe) getrennt.

2 – Lieferung an Recyclingbetrieb

Sammelstellen und Fach- und Detailhandel erstellen online einen Abholauftrag. Die Ware wird zum Recyclingbetrieb geliefert.

3 – Manuelle Sortierung

Nicht-stabförmige Leuchtmittel werden vor der Verarbeitung von Hand sortiert. LED-Leuchtmittel kommen in den normalen E+E-Recyclingprozess. Hochdruck-Gasentladungslampen (z. B. Strassenlampen) werden separat recycelt. Abfall, Verpackungen und Glühbirnen, die sich oft in den Gebinden befinden, werden im Kehricht entsorgt.

4 – Mechanische Verarbeitung

Die Leuchtmittel werden in Schreddern mechanisch zerkleinert.

5 – Schadstoff-Trennung

Je nach Recyclinganlage wird das Leuchtstoffpulver (enthält Quecksilber) trocken oder nass-­chemisch vom Glas und den Reststoffen separiert. Dampfförmiges Quecksilber wird im Unterdruck in einen Aktivkohlefilter abgesogen. Nach der Separierung wird das Leuchtstoffpulver in Untertagdeponien sicher deponiert. Neben Quecksilber enthält das Leuchtstoffpulver auch Seltene Erden, die aber aus ökonomischen Gründen aktuell nicht recycliert werden.

6 – Mechanische Sortierung

Glas und Metall werden mechanisch separiert und als Sekundärrohstoffe bereitgestellt.

7 – Sekundärrohstoffe

Die Sekundärrohstoffe (Glas, Metall) werden dem Markt als Wertstoffe wieder zugeführt.

Was gehört in die Sammlung Leuchtmittel?

In die Leuchtmittelsammlung gehören:

  • Entsorgungspflichtige Leuchtmittel: Leuchtstoffröhren (Neonröhren), Energiesparlampen, LED und alle Arten von Hoch- und Niederdrucklampen
  • Leuchten (z.B. Stehleuchten)

Das sollten Sie beim Trennen, Sammeln und Zurückbringen beachten:

Die Leuchtmittel gehören nicht in die Glassammlung.

    In eine andere Sammlung oder den Hauskehricht gehören:

    Nicht in die Leuchtmittelsammlung gehören:

    • Karton, Kleber und sonstige Anhaftungen an oder um Leuchten
    • FI-Sicherungskästen (elektronische Sicherungen) (⇒ EE-Geräte)
    • Sicherungen (keramische Sicherungen etc.) (⇒ Bauschutt)
    • Ständerlampen ohne Leuchtmittel (⇒ EE-Geräte)

    Wo werden Leuchtmittel gesammelt?

    Der Handel ist gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet, Konsument:innen zur Rückgabe. Konsument:innen können ausgediente Leuchtmittel kostenlos bei den SENS-Sammelstellen zurückgeben. Das sind beispielsweise kommunale Sammelstellen, Recyclinghöfe und andere Entsorgungsanlagen. Ebenso ist die Rückgabe im Detail- und Fachhandel möglich.

    Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Recycling-Map

    Vorteile des Leuchtmittel-Recyclings

    Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind äusserst effizient in ihrer Anwendung, enthalten jedoch Schadstoffe und Wertstoffe. Somit müssen sie fachgerecht entsorgt werden.

    Organisation

    Sens eRecycling
    Stiftung SENS
    Obstgartenstrasse 28
    8006 Zürich    

    Tel. +41 (0)43 255 20 00 
    info.dont-like-spam@ich-will-kein-spam.eRecycling.ch
    www.eRecycling.ch

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